Rechtseingriffe von Polizei und Staatsanwaltschaft
Rechtseingriffe von Polizei und Staatsanwaltschaft
von Jost Benfer, Jörg Bialon
Verlag C.H. Beck
ISBN 978-3-406-60546-8
49.00 €
Rezension von:
Thomas Petri
Die dritte Auflage, noch allein von Jost Benfer verfasst, stammt aus dem Jahr 2005. Nun ist im Beck-Verlag die 4. Auflage erschienen. Drei Kapitel (3, 8, 9) wurden dabei von einem neuen Autor, Jörg Bialon, übernommen, der bisher als Autor noch relativ unbekannt ist.
Wie auch die Vorauflagen beeindruckt die 4. Auflage durch eine extrem dichte Darstellung. Bei nur zwei Verfassern wundert es dabei allerdings nicht, dass das Werk nicht alle Eingriffsbefugnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend beschreiben kann. So wird man im Inhalts- und Stichwortverzeichnis die Befugnis zur automatischen Kraftfahrzeug-Kennzeichenerfassung vergeblich suchen. Zwar gibt es Ausführungen zur Online-Durchsuchung, welche die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung erwähnen. Die Entscheidung wird aber in ihren wesentlichen Aussagen zumindest im Zusammenhang mit der Maßnahme nicht dargestellt. In dem Kapitel zur Online-Durchsuchung bleiben überdies bereits vorhandene Rechtsgrundlagen im BKAG und in bayerischen Sicherheitsgesetzen unberücksichtigt (vgl. Kapitel 3.I., Rdn. 477a, 477b). Bei der Darstellung verbotener Vernehmungsmethoden ist die Hypnose – anders als die anderen in § 136a I StPO aufgeführten Vernehmungsmethoden - nicht eigenständig behandelt (erwähnt ist sie z.B. in Rdn. 1464).
In formeller Hinsicht wäre es den Verfassern zu empfehlen, die aufwändige Arbeit auf sich zu nehmen und das Stichwortverzeichnis zu ergänzen. So deutet das Thema des Buches schon auf Grundrechtseingriffe hin (vgl. dazu auch die Einführung, Überschrift zu Kapitel 13), das Wort „Grundrecht“ ist im Stichwort aber noch nicht einmal aufgeführt. Ähnliches gilt für einzelne Grundrechte (wie z.B. das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Unverletzlichkeit der Wohnung; Erwähnung findet hingegen das Fernmeldegeheimnis). Eine Vervollständigung in diesem Sinne würde das Werk erheblich aufwerten.
Wer über einige wenige Ungenauigkeiten und fragwürdige Einzelaussagen hinwegblicken kann, hat auch mit der neuen Auflage ein Werk zur Hand, das einerseits eine klare Struktur aufweist und andererseits praxisorientiert (aus polizeinaher Sicht) verfasst ist. Fast durchweg orientieren sich die Ausführungen an der fachgerichtlichen Rechtsprechung. Die angeführte Kritik soll die Bedeutung des Werkes als Nachschlagewerk für Praktiker deshalb nicht schmälern.