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BUCHTIPPS

Internationale E-Discovery and Information Governance. Praxislösungen für Juristen, Unternehmer und IT-Manager

Internationale E-Discovery and Information Governance. Praxislösungen für Juristen, Unternehmer und IT-Manager
von Matthias H. Hartmann (Hrsg.)

Erich Schmidt Verlag
ISBN 978 3 593 13074 0

44.95 €



Rezension von: Ludwig Gramlich
Global agierende Unternehmen tun gut daran, sich recht-, d.h. frühzeitig die Risiken eines Prozesses vor ausländischen Gerichten nach fremdem Verfahrensrecht zu verdeutlichen und sich diesen zu stellen, um erhebliche Nachteile, nicht nur wirtschaftlicher Art, so weit wie möglich zu vermeiden. Insbesondere das U.S.-amerikanische (Zivil-)Prozessrecht erfasst seit Ende 2006 auch E(lectronically)S(tored)I(nformation) als eigenständige Kategorie bereits in dem einer Hauptverhandlung vorhergehenden Abschnitt einer Pre-Trial Discovery, in der die Streitparteien weitest mögliche Kenntnis von verfahrensrelevanten Tatsachen erlangen sollen und bei ihnen daher erhebliche Kosten für die Erfüllung von disclosure-Anforderungen entstehen, ganz zu schweigen von den Sanktionen bei der Verletzung solcher Verpflichtungen. Daher erweist sich eine (gute) information governance, insbesondere eine klare document retention policy als conditio sine qua non zumindest für international tätige Unternehmen.Der Herausgeber des aus einem konkreten E-Discovery-Projekt entstandenen Sammelbandes, der selbst auch eine Einführung (über die „Notwendigkeit einer interdisziplinären Perspektive“) beigesteuert hat, war bestrebt, „Experten mit internationaler Erfahrung“ zu versammeln, um „ihr Wissen zu E-Discovery zu dokumentieren“; in einem „interdiszplinären Werk“ sollte ein „Einblick in Ziel, Erfolgsfaktoren und Ablauf einer E-Discovery aus mehreren fachlichen Perspektiven“ (S. V) gegeben werden. E-Discovery ist Hartmanns Vorwort zufolge einmal „komplex“, denn es erfordere „in hohem Maße interdisziplinäres Denken von Jurisprudenz, Betriebswirtschaft und Informationstechnologie“, ferner „ein Verständnis für die Eigenheiten nationaler Rechtskulturen“ und schließlich „Kenntnis der Konsequenz des Informationszeitalters auf Menschen und Unternehmen“. Dazu kommen fallweise auch paradoxe Wirkungen, so dass das Buch Unternehmen Hilfestellung dabei geben möchte, „einen schiffbaren Weg zwischen Scylla und Charybdis zu finden“ (ebd.).

4 Kapitel mit insgesamt 13 Beiträgen hat Hartmann zusammengestellt; dabei geht es um „E-Discovery im internationalen Rechtsstreit“ (juristische Perspektive), „E-Discovery und deutscher Datenschutz“ (Datenschutz-Perspektive).“E-Discovery und Information Governance“ (Betriebswirtschaftliche und technologische Perspektive) und schließlich eine Institution in den USA, „The Sedona Conference®“. Eine Arbeitsgruppe dieses privaten Bildungszentrums (belegen in einer Kleinstadt in Arizona, S. 272) hat „Principles for Electronic Document Production“ erarbeitet, deren Ausgabe 2007 auch im Buch abgedruckt ist (S. 280 ff.) und die bereits in den mehrfach genannten Zubulake cases (Nachweis auf S. 87 Fn. 162) schon vor der Novellierung der Federal Rules of Civil Procedure herangezogen wurden (S. 275).

Die Beiträge sind leider von überaus unterschiedlicher redaktioneller und inhaltlicher (wissenschaftlicher) Qualität und von höchst unterschiedlicher Länge. So hätte der von zwei Schweizer Juristen (Rosenthal/Zeunert) verfassten 40-seitigen Studie über „E-Discovery und Datenschutz: Herausforderungen und Lösungsansätze für multinationale Unternehmen“, die weithin nur auf die EU-Richtlinie 95/46 rekurriert, eine einheitliche und präzisere Zitierweise nicht geschadet, und der Aufbau ist trotz einiger Auflistungen wenig überzeugend. Dadurch wird das Bestreben, „praktikable“ Lösungen darzulegen (S. 71), nicht unbedingt gefördert. Demgegenüber kommt der direkt folgende Beitrag eines britischen Consultant (Murray) über „E-Discovery-Strategien für international agierende Unternehmen“ mit knapp 7 Druckseiten ohne jeden wissenschaftlichen Apparat (und auch ohne Visualisierung) aus! Kaum viel ausführlicher, aber doch auch formal seriöser erscheinen die Darstellungen von Banaschik – ein „Leitfaden“ für Unternehmensjuristen, in dem die U.S. „bundesstaatlichen“ (gemeint ist allerdings: bundesrechtlichen) Regelungen zivilprozessualer Art einschließlich relevanter Judikatur näher erläutert werden -, sowie der überblicksartige Beitrag von Wilske zu E-Discovery in der Schiedsgerichtsbarkeit, der auch Chancen und Risiken erörtert.

In Bezug speziell auf das deutsche Datenschutzrecht ergänzen sich die Ausführungen von Laue („E-Discovery und Prüfschema zum internationalen Datentransfer“), Meyer („Deutsches Datenschutzrecht und Betriebsratsbeteiligung bei E-Discovery in den USA“) und Brunsch („Safe in Germany: E-Discovery-Datenschutz im IT-Outsourcing“); freilich finden sich einiges mehrfach, und die „praktische Hilfestellung für die Auftragsgestaltung nach § 11 BDSG“ (S. 162 ff.) basiert auf einer doch sehr knappen theoretisch-rechtlichen Basis. In Kap. III schließlich sollte der (einführend systematisierende) Beitrag von Hartmann/Venhofen zuerst gelesen werden, die drei weiteren sind weithin beschreibender Art: Um eine gewisse auch theoretische Vertiefung bemüht sich hier einzig Schmid („E-Discovery im Kontext IT-Management und Enterprise Data Management“), während Paknad u.a. („Information Governance als Erfolgsfaktor für Electronic Discovery“) und mehr noch Kiemes/Pauseback („Prozess der E-Discovery in der technischen Umsetzung“) eher „nur“ (mit Abbildung angereicherte) Checklisten bieten.

Das Stichwortverzeichnis ist knapp, aber weithin solide. Etliche Schreibfehler (wie „trail“ statt „trial“ oder „Altendaten“) sowie ungenau bis unrichtige Zitate von Rechtsvorschriften (etwa S. 220, 244, 273, 284) stellen der Schlussredaktion kein sehr gutes Zeugnis aus. Der Band bietet zwar „Praxislösungen“ und kann seine Herkunft aus einem „Beratungsprojekt“ (S. V) nicht verleugnen; deren methodisch-theoretische saubere und juristisch robuste Herleitung ist jedoch nicht über jeden Zweifel erhaben. Diese wichtige Aufgabe bleibt noch zu leisten!
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